Sperrmüll
Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an. Z.B.:
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
- Fenster und Türen
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Restmüll
- Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
- Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
- Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
- Sperrmüll aus Gewerbebetrieben
- Kleinteile die in Kartons oder Säcke verpackt sind
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Verpackungen mit dem Grünen Punkt
Allgemeine Hinweise: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.